Abgeltungssteuer

Abführung der Abgeltungssteuer

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Um eines muss man sich als Anleger zukünftig genausowenig Sorgen machen wie bisher: die Abführung der fälligen Abgeltungssteuer an das Finanzamt. Das übernehmen völlig anonym und automatisch die Depotbanken für ihre Kunden. Damit ist das Prozedere in etwa so ähnlich wie bislang bei der Abführung der Kapitalertragssteuer. Zumindest eine Erträgnisaufstellung oder eine Einkommenssteuererklärung nur auf Grund der Abgeltungssteuer braucht man als Anleger nicht anzufertigen.

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