Steuern
Abgeltungssteuer 2009
Anfang 2009 kommt die Abgeltungssteuer, dennoch haben zwei Drittel der Deutschen noch nichts von dieser Steuer gehört. Die neue Steuer ist eine Quellensteuer und betrifft jeden Geldanleger in Deutschland. Alle Einkünfte aus Kaüitalvermögen, z.B. Zinsen aus einem Sparbrief, Dividenden von Aktien, Ausschüttungen von Investmentfond, Kurs- oder Währungsgewinnen werden zukünftig mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent besteuert und nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer. Die Steuer auf Kaiptalerträge wird anonym von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Der Sparerfreibetrag bleibt auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erhalten und beträgt 801 Euro im Jahr (bzw. 1602 Euro bei Verheirateten).
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
- • Kontenabfrage
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung



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