Bedarfsanalyse für optimalen Versicherungsschutz

Versicherungen für Auszubildende, Schüler und Studenten

Schüler, Auszubildende und Studenten sind in vielen Fällen über die Eltern mitversichert. Allerdings ist zu beachten, dass ab dem Alter von 25 Jahren der Abschluss eigener Versicherungspolicen notwendig ist, da die Familienversicherung hier endet. Während der Studienzeit sollte das ohnehin knapp vorhandene Geld nur zur Absicherung wirklich elementarer Risiken verwendet werden. Nachfolgend finden Sie einige Empfehlungen, welche Versicherungen Sie auch als Student unbedingt benötigen und welche Policen getrost erst später abgeschlossen werden können.

Krankenversicherung

Schüler und Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern krankenversichert, sofern beide Eltern Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Wenn Wehrdienst oder Zivildienst geleist wird, verlängert sich die Frist um die Dienstzeit. Danach müssen sich die Jugendlichen selbst versichern. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten dafür günstige Studenten- oder Absolvententarife an. Wenn ein Elternteil privat versichert ist, muss das Kind selbst Mitglied in einer Kranken Versicherung werden, wobei gewählt kann, ob in die gesetzliche oder private Krankenversicherung eingetreten werden soll. Der Eintritt in die private Krankenversicherung sollte allerdings trotz anfangs günstiger Tarife gut überlegt werden, da später nur unter erschwerten Bedingungen wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden kann. Außerdem umfassen Studententarife in der privaten Krankenversicherung in der Regel nur wenige Basisleistungen. Auszubildende werden für die Zeit ihrer Ausbildung in jedem Fall Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Azubis, die zuvor Mitglied in der privaten Krankenversicherung waren, können diesen Vertrag mit Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Spätestens 14 Tage nach Beginn der Ausbildung muss der Lehrling eine Krankenkasse gewählt haben, falls nicht wird der Arbeitgeber selbstständig entscheiden. Wer als Schüler, Student oder Auszubildender viel unterwegs ist, an Austauschprogrammen teilnimmt oder zum Urlaub oft ins Ausland fährt, sollte über eine zusätzliche Auslands- bzw- Reisekrankenversicherung nachdenken, sofern die eigene Krankenversicherung für das jeweilige Reiseland keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.

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Private Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich benötigt jeder eine Absicherung der privaten Haftpflicht, weil jeder per Gesetz unbeschränkt für selbstverschuldete Schäden haftbar gemacht werden kann, sobald er volljährig ist und zum Teil sogar schon früher. Bei Schülern, Studenten und Auszubildenden besteht hier die Besonderheit, dass sie bis zum Ende ihrer Ausbildung (erste Lehre bzw. erstes Studium) noch über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung der Eltern mit abgesichert werden können und daher nicht immer eine eigene Police benötigen. So oder so ist ein Schutz gegen Haftungsrisiken jedoch absolut notwendig. Jugendliche, die noch einige Zeit allein leben, bekommen in der Regel günstige Single-Tarife von der Haftpflichtversicherung angeboten.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Studenten, Schüler und Auszubildende sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt, z.B. beim Sport, in der Uni oder am Ausbildungsplatz. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur einen minimalen Schutz für den Weg von und zur Ausbildungsstätte und für die Zeit in der Uni, Schule oder im Ausbildungsbetrieb. Normalerweise verschwenden Jugendliche nur wenige Gedanken an eine eventuelle Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit - sollten sie allerdings, denn das Risiko besteht. Wer während der Ausbildungszeit berufsunfähig wird hat noch ein zusätzliches Problem. Da er noch nicht die 5-jährige Wartezeit erfüllt indem er fleißig in die Rentenversicherung einbezahlt hat, besteht noch kein Anspruch auf eine Rente. Schutz dagegen bietet eine private Unfallversicherung oder noch besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Vorteil der letztgenanten Versicherung ist, dass sie nicht nur gegen eine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit auf Grund eines Unfalles absichert sondern auch auf Grund einer Krankheit, was in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zutrifft. Wenn man sich zwischen beiden Versicherungen entscheiden muss, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung immer Priorität haben. Da beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer der Gesundheitszustand eine Rolle spielt, sollte man diese Versicherung möglichst früh, sobald es das Budget zulässt abschließen.

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Hausratversicherung

Studenten und Auszubildende leben bescheiden und haben selten einen besonders umfangreichen eigenen Hausrat angesammelt. Darüber hinaus ist Hausrat der sich nur vorübergehend nicht im elterlichen Haushalt befindet (z.B. während des Studiums) über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Der Schutz dieser sog. Außenversicherung ist allerdings begrenzt (je nach Police bis zu 10.000 Euro). Aus diesem Grund sollte eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden, wenn ein eigener Haushalt gegründet wird (Lebensgemeinschaft, Heirat) oder wenn die Möbel, Teppiche, technische Geräte usw. insgesamt zu wertvoll werden und besonders geschützt werden sollten.

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Kfz-Versicherung

Sobald ein Student, Schüler oder Azubi ein auf seine Person zugelassenes Auto besitzt, wird zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Eine Kaskoversicherung lohnt sich darüber hinaus nur, wenn das Auto noch recht neu ist. Wenn nur gelegentlich das Auto der Eltern benutzt wird, ist keine eigene Kfz-Versicherung nötig.

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Riester Rente

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat die Möglichkeit einen staatlich geförderten Riester-Vertrag abzuschließen. Auszubildende sind beispielsweise vom ersten Tag an als Berufsstarter Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Studenten müssen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn sie neben dem Studium jobben. Der frühe Abschluss einer Riester Rente lohnt sich für diejenigen, die Anspruch auf die Förderung haben sogar doppelt. Jugendliche haben nämlich die Möglichkeit, eine zusätzliche einmalige Bonuszahlung zu erhalten, wenn sie eine Riester-Rente abschließen noch bevor sie das 25. Lebensjahr erreicht haben. Welche Variante der Riester-Rente (z.B. private Rentenversicherung, Fondssparplan oder Wohn-Riester) gewählt werden sollte, hängt von der persönlichen Situation und den Bedürfnissen des Betreffenden ab.

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Unfallversicherung

Unfallversicherungen haben einen entscheidenden Nachteil: sie zahlen nur, wenn es sich tatsächlich um einen Unfall handelt. Schwere Erkrankungen oder andere gesundheitliche Leiden, die dazu führen, dass die Ausbildung oder das Studium abgebrochen werden muss und später aus diesem Grund kein Beruf ausgeübt wird, sind im Versicherungsumfang nicht enthalten. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer ordentlichen Berufsunfähigkeit Versicherung um einiges wichtiger, als der richtige Unfallschutz. Menschen, die in ihrer Freizeit sehr aktiv sind oder viel Sport treiben, sind allerdings einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt. In solchen Fällen kann sich eine zusätzliche private Unfallversicherung tatsächlich auszahlen. Solange noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, ist der Schutz bei unfallbedingter Invalidität allerdings durchaus wichtig.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen für Haustiere sind empfehlenswert, wenn der Student oder Auszubildende tatsächlich der Halter des Tieres ist und nicht mehr bei den Eltern wohnt. Wer kein Haustier besitzt oder nur eines, dass anderen Menschen definitiv keinen Schden zufügen kann, braucht sich über diesen Punkt keine Gedanken zu machen. Allerdings sollte man Tiere nicht unterschätzen und im Zweifel lieber eine Versicherung abschließen, denn Haftungsfälle werden in der Regel schnell sehr teuer.

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Kapitallebensversicherung

Zwar wird immer gesagt, dass man mit der privaten Altersvorsorge nicht früh genug anfangen kann. Eine Kapitallebensversicherung gehört bei Studenten, Schülern oder Auszubildenden allerdings sicherlich nicht zu den Produkten die man unbedingt sofort abschließen muss. Die steuerlichen Vorteile von Lebensversicherungen machen sich sowieso nur dann bemerkbar, wenn überhaupt in einem gewissen Umfang Steuern auf Kapitalerträge bezahlt werden müssen. Das ist bei Jugendlichen nur selten der Fall. Wer tatsächlich schon etwas für die Altersvorsorge tun will, ist mit einem Sparbuch, Tagesgeldkonto oder Fondssparplan besser beraten. Wenn Auszubildende vom Arbeitgeber bereits vermögenswirksame Leistungen erhalten können sie vom Staat außerdem die Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn sie ihr Geld in Wertpapieren oder Fonds anlegen.

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Risikolebensversicherung

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung macht nur dann Sinn, wenn der Student oder Auszubildende tatsächlich bereits eine Familie oder Kinder hat, denn sie dient in erster Linie der Hinterbliebenenversorgung im Todesfall. Die meisten jungen Menschen sind allerdings Singles und haben ganz andere Sorgen als sich um Hinterbliebene zu kümmern.

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Rechtsschutzversicherung

Schüler, Studenten und Auszubildende benötigen in der Regel keine eigene Rechtsschutzversicherung. Bis zum Alter von 25 Jahren sind sie über die Eltern mitversichert, sofern diese eine Familienrechtsschutzversicherung besitzen. Für den Fall, dass Studenten oder Auszubildende ein eigenes Auto besitzen, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung von Nutzen sein.