Bedarfsanalyse für optimalen Versicherungsschutz
Versicherungen für Rentner und Pensionäre
Pensionäre müssen eigentlich kaum noch neue Versicherungen abschließen, sondern sich nur darum kümmern, den bestehenden Schutz optimal auf die neue Situation anzupassen, damit sie ihren Lebensabend unbeschwert und rundum abgesichert genießen können. Das bedeutet eventuell hier und da in einen anderen Tarif zu wechseln oder aber einzelne Versicherungsbestandteile zu kündigen, die nun nicht mehr vonnöten sind. Nachfolgend finden Sie eine kleine Orientierung, welche Versicherungen in jedem Fall selbst im hohen Alter noch benötigt und an welcher Stelle sich noch Anpassungsmöglichkeiten ergeben können.




absolut notwendig



meistens notwendig



nur selten notwendig




notwendig



in Einzelfällen notwendig



überflüssig
Krankenversicherung
Für Rentner ist guter Krankenversicherungsschutz besonders wichtig. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben das Problem, dass sie jetzt im Pensionsalter auf alle Einkünfte (und dazu zählen neben der Rente noch Zinsen, Mieten usw.) den vollen Beitragssatz zahlen müssen. Hier kann sich trotz weniger Prozentpunkte Beitragsunterschied schon der Wechsel in eine andere Kasse lohnen. Privatpatien denen die Beiträge der Versicherung zu hoch werden, können anfangen den Tarif um Leistungen zu kürzen, die sie nicht unbedingt benötigen (z.B. Chefarztbehandlung). Wenn die private Krankenversicherung immer noch zuviel kostet, können Rentner in den Basistarif wechseln, der ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung bietet und nicht mehr kosten darf, als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (derzeit etwa 500 Euro im Monat).
Private Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung gehört für jeden Menschen zur Versicherungs-Grundausstattung, so auch für Senioren. Alter schützt nicht vor unbedachtem Handeln. Selbst wenn es eigentlich unbeabsichtigt war - die Haftung für verursachte Schäden gilt selbst für Rentner. Von einer Kündigung der bestehenden Haftpflichtversicherungs-Police ist daher abzuraten. Eventuell kommt ein Wechsel aus einem Familientarif in den etwas günsten Rentner- bzw. Single-Tarif in Frage. Generell sind Haftpflichtversicherungen für Rentner nicht besonders teuer.
Unfallversicherung
Eigentlich benötigen Rentner durchaus den Schutz der Unfallversicherung, denn in der Wohnung oder auf der Straße kann immer mal ein Sturz passieren. In der Vergangenheit gab es jedoch überwiegend Unfallversicherungen deren Schutz im Alter von 75 Jahren endete. Neuerdings haben die Versicherungen Policen auf dem Markt, die einen Unfallschutz bis zum 85. Lebensjahr bieten und zusätzlich spezielle Risiken mitversichern (z.B. Knochenbrüche auf Grund morscher Knochen). Die neueren privaten Unfallversicherungen sind allerdings etwas teurer.
Hausratversicherung
Die Hausratverischerung ist selbst bei Senioren relativ wichtig, denn auch bei ihnen kann eingebrochen werden oder ein Feuer in der Wohnung ausbrechen. Um Geld zu sparen kann man einerseits überprüfen, ob die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Wenn es sich um eine pauschal vereinbarte Summe handelt, kann es gut sein, dass der Hausrat in wirklich gar nicht so wertvoll ist, wie angegeben. Auf Grund der großen Tarifunterschiede kann es sich außerdem lohnen, einfach einmal einen Hausratversicherung-Vergleich durchzuführen. Mitunter lässt sich so bis zur Hälfte des Beitrages sparen.
Private Rentenversicherung
Normalerweise benötigen Pensionäre keine zusätzliche private Rentenversicherung. Häufig ist es jedoch so, dass zum Rentenbeginn große Vermögensbeträge z.B. aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder einem Sparplan ausbezahlt werden und in irgendeiner Form verwendet oder wieder angelegt werden müssen. An dieser Stelle könnte man eine Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung leisten und daraus eine lebenslange Rente plus Zinsen erhalten. Für Senioren, die sich noch bester Gesundheit erfreuen ist diese Möglichkeit durchaus eine Überlegeung wert. Bei anderen Auszahlungsvarianten, wie einem Auszahlungsplan bei der Bank, ist das angesparte Kapital nämlich irgendwann alle (nach 10 bis 15 Jahren, abhängig vom angesparten Vermögen), während die Rente aus der Rentenversicherung in jedem Fall bis zum Tode gezahlt wird (Versicherungsfachleute sprechen hier von der Absicherung des sog. Langlebigkeitsrisikos).
Rechtsschutzversicherung
Je nach den persönlichen Befindlichkeiten kann eine Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich nützlich sein (z.B. bei Wohnungs- und Mietrechtsstreitigkeiten, Ordnungswidrigkeiten oder im Bereich des Vertragsrechtes). Bereits bestehende Rechtsschutzversicherungen sollten beim Eintritt in die Rentenphase allerdings daraufhin überprüft werden, ob tatsächlich alle Bausteine des Rechtsschutzpaketes noch weiterhin benötigt werden. Beispielsweise ist der Arbeitsrechtsschutz bzw. Berufsrechtsschutz in den meisten Fällen überflüssig. Das Risiko für Verkehrsstreitigkeiten dürfte ebenfalls geringer werden, wenn die tägliche Fahrt zur Arbeit wegfällt. Ob der Baustein Verkehrsrechtsschutz trotzdem noch benötigt wird, ist jedoch individuell unterschiedlich.
Risikolebensversicherung
Bestehende Verträge können eigentlich mit dem Eintritt ins Rentenalter gekündigt werden, da Risikolebensversicherungen dafür gedacht sind, das Risiko eines frühen Todes für die Hinterbliebenen abzusichern. Wenn die Angehörigen versorgt sind, zum Beispiel weil genügend Vermögen angespart wurd, welches imn Falles des Todes vererbt werden würde, dann verliert die reine Todesfallversicherung eigentlich ihre Notwendigkeit. Ebenso sollten keine neuen Versicherungen abgeschlossen werden, es sei denn die Lebensversicherung wird zur Absicherung eines Bauvorhabens benötigt (sog. Restschuldverschreibung). Zur Deckung der Beerdigungskosten kann die Risikolebensversicherung mit verringertem Umfang fortgeführt werden. Dafür extra noch eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, ist nur in den seltensten Fällen ratsam.
Kapitallebensversicherung
Der Abschluss einer neuen Kapitallebensversicherung lohnt sich für Rentner auf keinen Fall. Solche Versicherungen dienen vor allem der Altersvorsorge und bieten dem Versicherten in geringem Maße Steuervorteile. Beides spielt für Pensionäre keine Rolle, für sie könnte höchstens der Zeipunkt der Auszahlung aus einer bereits bestehenden Lebensversicherung gekommen sein. Sollte der Vertrag noch einige Jahre laufen (einige Kapitallebensversicherungen laufen bis zum 85. Lebensjahr) ist zu entscheiden, ob man sich die Prämien bis zum Ende leisten kann. Wer vorzeitig kündigt, muss eine Stornostrafe bezahlen und verliert den Anspruch auf den Schlussüberschuss. Die Alternative dazu ist eine Beitragsfreistellung für die restliche Laufzeit. Die Lebensversicherung läuft dann mit verringerten Leistungen weiter, der Versicherte muss ebenfalls eine Stornostrafe zahlen, behält aber am Ende den Anspruch auf den anteiligen Überschuss.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Rentner üben keinen Beruf mehr aus, sondern genießen einfach ihren wohlverdienten Ruhestand. Ihren Lebensabend finanzieren sie aus der gesetzlichen, vielleicht auch aus der betrieblichen oder einer private Rente sowie aus dem Ersparten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen sie jedenfalls nicht, da die Rentenzahlungen nicht davon abhängen, ob der Betreffende noch berufsfähig ist oder nicht. Sollte noch Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen, dann kann erjetzt gekündigt werden.
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