Bedarfsanalyse für optimalen Versicherungsschutz
Versicherungen für Lebensgemeinschaften ohne Kinder
Paare, die gemeinsam in einer Wohnung zusammenleben, werden von einigen Versicherungen so behandelt wie Verheirate. Das bedeutet es genügt zum Teil eine Versicherungspolice für beide Partner. Da es noch keine Kinder im Haushalt gibt, steht bei nichteheähnlichen Lebensgemeinschaften die eigene Risikoabsicherung sowie die Absicherung des Partners im Vordergrund. Im Nachfolgenden erfahren Sie, welche Risiken Nichtverheirate unbedingt und am besten sofort abgesichen sollten und welche Versicherungen dagegen nur in Einzelfällen benötigt werden.




absolut notwendig



meistens notwendig



nur selten notwendig




notwendig



in Einzelfällen notwendig



überflüssig
Risikolebensversicherung
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es für den hinterbliebenen Partner oder die hinterbliebene Partnerin gar nichts aus der gesetzlichen Rentenkasse sollte einer der beiden verunglücken. Wer dieses finanzielle Risiko nicht eingehen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig dagegen absichern. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung lohnt sich besonders dann, wenn in irgendeiner Form finanzielle Verpflichtungen bestehen, das bedeutet, dass beispielsweise das Haus oder die Wohnung noch nicht abbezahlt worden sind. Nicht umsonst wird bei Immobilienfinanzierungen häufig der Abschluss einer besonderen Risikolebensversicherung (sog. Restschuldversicherung) verlangt.
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