Bedarfsanalyse für optimalen Versicherungsschutz

Versicherungen für Existenzgründer

Wer sich für den Weg in die Selbstständigkeit entschlossen hat, muss sehr sorgfältig bei der Kalkulation der notwendigen Finanzen vorgehen. Ein wichtiger Punkt bei den Überlegungen stellen die Ausgaben für notwendige Versicherungen dar. Werden Risiken nicht erkannt oder entsprechend abgesichert, kann schnell die gesamte Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen. Andererseits kosten überflüssige Versicherungen unnötig Geld, welches an anderer Stelle sinnvoller verwendet werden könnte. Im Folgenden soll daher erläutert werden, welche Versicherungen Existenzgründer tatsächlich benötigen.

Für eine realistische Einschätzung der Versicherungsfrage ist es zunächst notwendig sich mit den Risiken des neu zu gründenden Unternehmens detailliert auseinanderzusetzen, denn schließlich sollen diese Risiken mit den passenden Versicherungen aufgefangen werden. Die Risikosituation ist je nach Unternehmen und Branche verschieden. Nicht jedes Risiko muss unbedingt versichert werden. Bei einigen kleineren Risiken ist es sinnvoller einen möglichen Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, anstatt viel Geld für eine teure Versicherung auszugeben.

Bei den Überlegungen sollte auch das private Umfeld mit berücksichtigt werden. Muss beispielsweise der Ehepartner oder die Kinder im Falle eines schweren Unfalls finanziell abgesichert werden. Oder können einzelne Versicherungen aus dem privaten und betrieblichen Bereich gemeinsam im Paket abgeschlossen werden. Zur Erörterung dieser und anderer Detailfragen sollte möglichst ein unabhängiger Versicherungsexperte zu Rate gezogen werden. Dieser kann darüber hinaus günstige Versicherungen vermitteln und kennt die aktuellen Angebote mit entsprechenden Rabatten für Existenzgründer. In der folgenden Übersicht finden Sie wichtige Versicherungen für Existenzgründer als Orientierungshilfe bei den ersten Planungen.

Krankenversicherung

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit endet in der Regel die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Existenzgründer haben die Wahl, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind als Selbstständiger deutlich höher, als bei Angestellten. Bei den Privaten sind die Beiträge in jungen Jahren oftmals noch recht günstig, allerdings sollte ein Wechsel gut überlegt sein, denn eine spätere Rückkehr ist meistens nur schwer möglich. Während bei den gesetzlichen Krankenkassen Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden, muss in der privaten Krankenversicherung für jedes Kind oder den Ehepartner eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Falls die bestehende Krankenversicherung im Krankheitsfall kein Krankentagegeld bezahlt (z.B. bei den gesetzlichen Krankenkassen oft der Fall), kann dies durch eine entsprechende Zusatzversicherung (Krankentagegeldversicherung) ausgeglichen werden.

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Private Haftpflichtversicherung

Im Privatbereich sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Das gilt genauso für Existenzgründer bzw. für Selbstständige generell. Schnell kann aus einer kleinen Unachtsamkeit beim Autofahren oder einem Malheur bei einer Freizeitbeschäftigung ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen entstehen. Für den entstandenen Schaden haftet der Verursacher in voller Höhe. Sollte eine Person verletzt werden und möglicherweise nicht mehr arbeiten können, kommen für den Verursacher schnell Schadenssummen in Millionenhöhe zusammen. Ein unkalkulierbares Risiko, dass unbedingt abgesichert werden sollte.

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Betriebliche Haftpflichtversicherung

Jeder Unternehmer haftet für betrieblich verursachte Schäden mit dem gesamten Firmenvermögen. Zur Absicherung dieses Risikos, dass schnell existenzbedrohend werden kann, empfiehlt sich eine betriebliche Haftpflichtversicherung. Finanzielle Folgen von Personen- und Sachschäden können über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Anwälte, Notare, Steuerberater, Architekten usw. müssen sich darüber hinaus gegen entstandene Vermögensschäden auf Grund von Beratungsfehlern absichern. Dafür gibt es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen oder die Möglichkeit zum Abschluss einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Existenzgründer haben in der Regel noch kein umfangreiches Vermögen angehäuft, um damit im Falle einer Berufsunfähigkeit die finanziellen Einbußen ausgzugleichen und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente sind sehr gering und werden nur in wenigen Fällen gezahlt. Freiwillig Versicherte und Nicht-Rentenversicherte erhalten beispielsweise überhaupt keine Unterstützung vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit. Zum Schutz vor einer plötzlichen Krankheit oder einem Unfall der zur Berufsunfähigkeit und damit möglicherweise zum finanziellen Ruin führt, sollte daher jeder Existenzgründer unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Eine normale Unfallversicherung deckt das Risiko berufsunfähig zu werden nicht adäquat ab, denn die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind nicht Unfälle, sondern Krankheiten.

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Unfallversicherung

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung hat für Existenzgründer in der Regel nicht oberste Priorität, kann aber durchaus als Ergänzung zu anderen Versicherungen abgeschlossen werden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Selbstständigen und Existenzgründern generell nicht. Selbstständige haben zwar die Möglichkeit sich freiwillig bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu versichern. Eine private Unfallversicherung schützt den Versicherten jedoch nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch in der Freizeit und kann zudem häufig zusammen im Paket mit anderen privaten Versicherungen (z.B. Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung) recht günstig abgeschlossen werden.

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Risikolebensversicherung

Nur wenn Existenzgründer bereits Familie besitzen und die Familienmitglieder oder andere nahe stehende Verwandte finanziell vom Einkommen des Selbstständigen abhängig sind, macht der Abschluss einer Risikolebensversicherung möglicherweise Sinn. Die meisten Selbstständigen sind nämlich nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem Todesfall würden demzufolge weder der Ehepartner noch die Kinder eine Hinterbliebenenunterstützung vom Staat erhalten. Risikolebensversicherungen sind darüber hinaus oftmals recht günstig zu bekommen. Eine Alternative zur Risikolebensversicherung wäre der Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz, bei der man zusätzlich etwas für die eigene Altersvorsorge tun könnte.

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Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge wird für Selbstständige und junge Unternehmer immer wichtiger, da sich nach der Rentenreform die Bedingungen im Alter nochmals verschlechtert haben. Selbst wer als Unternehmer Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kommt nicht um eine zusätzliche private Vorsorge herum. Wer es sich finanziell leisten kann, beginnt deshalb frühzeitig mit dem Sparen. Unternehmer, die selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können die staatlich geförderte Riester Rente abschließen. Die Riester-Zulagen kann ein Existenzgründer aber auch erhalten, wenn zumindest der Ehepartner Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Großzügige Steuervorteile können sich Selbstständige genau wie alle anderen durch den Abschluss einer Rürup-Rente sichern. Allerdings lohnt diese Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor allem für Gutverdiener mit einer hohen Steuerbelastung. Besonders beliebt als Altersvorsorge bei Selbstständigen ist der Erwerb von Immobilien. Grundsätzlich sind noch zahlreiche weitere Vorsorgeformen, wie z.B. Fondssparplan, Lebensversicherung o. ä. denkbar.

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Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hängt davon ab, wie hoch das potentielle Risiko eines Rechtsstreits im betrieblichen oder privaten Bereich eingeschätzt wird und ob man sich gegen die finanziellen Folgen einer derartigen Belastung mit der passenden Versicherung schützen will. Grundsätzlich muss man konstatieren, dass die Rechtsschutzversicherung auf Grund neuer bzw. sich ständig ändernder Gesetze und undurchsichtiger Vorschriften immer wichtiger wird. Besonders wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, ist eine Firmenrechtsschutzversicherung ratsam, denn Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht kommen immer wieder vor und sind zudem recht kostspielig.

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Geschäftsinhaltsversicherung

Eine Betriebsinhaltsversicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung ergibt nur dann einen Sinn, wenn man als Existenzgründer bereits entsprechende Einrichtungsgegenstände (Möbel, Geräte, Warenvorräte). Mit der Geschäftsinhaltsversicherung kann der Betriebsinhalt gegen elementare Risiken (Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel) versichert und möglicherweise existenzbedrohende Schäden vermieden werden.

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Elektronikversicherung

Je nach Branche kann die Funktionstüchtigkeit von elektronischen Anlagen (Telefon, Computer, Server, Kopierer) für das Fortbestehen des eigenen Unternehmens von besonderer Wichtigkeit sein. Elektronikversicherungen leisten in der Regel nicht nur bei Beschädigungen dieser Anlagen durch Feuer, Leitungswasser usw. sondern auch, wenn der Schaden durch Fehlbedienung herbeigeführt wurde.

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Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Ertragsausfallversicherung soll einen Verdienstausfall überbrücken, der durch die Beschädigung bzw. Zerstörung von Maschinen, Gebäuden, Warenlagern oder der Betriebsausstattung entstanden ist.Im Versicherungsfall erstatt die Betriebsunterbrechungsversicherung die entstandenen Kosten und leistet einen Gewinnausgleich, so dass der Unternehmer so gestellt wird, als wäre nichts passiert. Bei Firmen, die in besonderem Maße von der Anwesenheit des Unternehmers abhängig sind (z.B. Arztpraxen oder Steuerberatungskanzleien) kann darüber hinaus eine Praxisausfallversicherung sinnvoll sein.