Rechtstipps Miete / Immobilien
Zutritt des Vermieters zur eigenen Wohnung
Es gibt ja nicht viele Menschen, die Sie in Ihre Wohnung unbedingt hereinlassen müssen. Wenn Sie es nicht zulassen, dann bleibt selbst der Heilige Vater vor ihrer Wohnungstür stehen. Zu den wenigen, die auch ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis herein dürfen, zählen allerdings der Vermieter und Handwerker, die von ihm beauftragt wurden, um Mängel an der Mietsache, wie z.B. die kaputte Klospülung, zu beseitigen. Eine Verweigerung des Zutritts ist nur dann möglich, wenn Mängelbeseitigungsmaßnahmen, die der Vermieter durchführen will, gänzlich unzureichend bzw. überflüssig sind. So ganz aber der Vermieter selbst dann nicht ausgesperrt werden, denn das Recht die Wohnung nach vorheriger Terminabsprache zu besichtigen, das bleibt dem Vermieter in jedem Fall erhalten.
siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Pinneberg v. 19.10.2006, AZ: 72 C 42/06
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