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Zusätzliche Haustürschlüssel

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Wer seinen Briefkasten im Hausflur hat, kennt das sicherlich: Zeitungsboten und Briefzusteller kommen nicht in das Haus, weil sie keinen Haustürschlüssel besitzen und man selbst wartet unter Umständen vergeblich auf seine Post. In solchen Fällen kann man vom Vermieter die Herausgabe von zusätzlichen Haustürschlüsseln für Zustelldienste und Postboten verlangen, denn ein Mieter hat Anspruch darauf, dass ihn Post und Zeitungen über seinen Briefkasten zeitnah erreicht. Wenn sich die Briefkästen außerhalb des Hauses befinden, besteht dieser Anspruch selbstverständlich nicht. Der Vermieter kann außerdem verlangen, dass der Mieter ihm die Personen, für die die Schlüssel bestimmt sind, exakt namentlich benennt.

Siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 03.07.2007, AZ 80 C 96/07

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