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Sparbücher sind generell sehr beliebt. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass oft auch die Eltern ein Sparbuch für ihre Kinder eröffnen, damit diese wenn sie dann volljährig sind bereits ein kleines finanzielles Polster für die Verwirklichung ihrer beruflichen und privaten Ziele zur Verfügung haben. Manchmal kommt es jedoch anders als man denkt und die Eltern trennen sich. Im Zorn kommt man schonmal auf die verrücktesten Ideen, wie beispielsweise die, das Sparbuch des Kindes einfach aufzulösen und das Geld einfach auf das eigene Girokonto zu überweisen. Doch so einfach ist das gar nicht. Inhaber des Sparbuches ist das Kind und solange der Sohn oder die Tochter nicht volljährig ist, entscheiden die Eltern über die Verwendung des Geldes. Allerdings immer beide gemeinsam. Kommt bei getrennten Paaren einer der beiden auf die Idee das Geld wie beschrieben in die eigene Tasche zu stecken, kann der andere dagegen klagen, falls er nicht einverstanden ist und hat gute Chancen, Recht und das Geld zurück zu bekommen.

Siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Landau, AZ: 2 O 126/06

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