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Wohnungsräumung bei mehreren Mietern

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Zwangsvollstreckungen eines Räumungsurteils sind oft das letzte Mittel des Vermieters, um Mieter, die längere Zeit die Miete schuldig bleiben oder eine KÜndigung nicht akzeptieren wollen, aus der Wohnung zu bekommen. Allerdings darf die Wohnung nicht geräumt werden, wenn der Räumungstitel nur auf einen einzelnen Bewohner ausgestellt ist, die Wohnung aber von mehreren gleichberechtigten Mietern bewohnt wird. Das ist bereits der Fall, wenn der Vermieter irgendwann einmal die Aufnahme eines weiteren Mieters gestattet hatte. Die bloße Mitteilung an den Vermieter, dass jetzt der neue Freund oder Freundin mit in der Wohnung lebt reicht dazu allerdings nicht aus. In jedem Fall wird der Gerichtsvollzieher die Besitzverhältnisse vor der Zwangsvollstreckung eindringlich prüfen und erst dann die Wohnung räumen lassen.

siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 26.10.2006, AZ: 6 T 610/06

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