Rechtstipps Miete / Immobilien
Wohnungsräumung bei mehreren Mietern
Zwangsvollstreckungen eines Räumungsurteils sind oft das letzte Mittel des Vermieters, um Mieter, die längere Zeit die Miete schuldig bleiben oder eine KÜndigung nicht akzeptieren wollen, aus der Wohnung zu bekommen. Allerdings darf die Wohnung nicht geräumt werden, wenn der Räumungstitel nur auf einen einzelnen Bewohner ausgestellt ist, die Wohnung aber von mehreren gleichberechtigten Mietern bewohnt wird. Das ist bereits der Fall, wenn der Vermieter irgendwann einmal die Aufnahme eines weiteren Mieters gestattet hatte. Die bloße Mitteilung an den Vermieter, dass jetzt der neue Freund oder Freundin mit in der Wohnung lebt reicht dazu allerdings nicht aus. In jedem Fall wird der Gerichtsvollzieher die Besitzverhältnisse vor der Zwangsvollstreckung eindringlich prüfen und erst dann die Wohnung räumen lassen.
siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 26.10.2006, AZ: 6 T 610/06
Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:
- • Vorlage der Betriebskostenbelege
- • Zutritt des Vermieters zur eigenen Wohnung
- • Mieterhöhung und Renovierungsklauseln
- • Verwandtschaftshilfe beim Hausbau
- • Steigende Energiekosten
- • Verwirkung von Ansprüchen
- • Haustierhaltung in der Wohnung
- • Architektenhaftung
- • Leistungsverweigerungsrecht des Bauherren
- • Erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus
- • Räumungsfrist bei Mietvertragskündigung
- • Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung
- • Korrekte Ermittlung der Wohnungsgröße
- • Gefahren im Keller



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
