Rechtstipps Miete / Immobilien
Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
Selbst wenn im Mietvertrag nichts entsprechendes vereinbart wurde, ist der Vermieter eine der wenigen Personen, der Sie als Mieter unbedingt den Zutritt zur eigenen Wohnung gewähren müssen. Allerdings muss der Vermieter seinen Besuch rechtzeitig ankündigen und darf nur dann in die Wohnung, wenn die Besichtigung der Mietsache zur Bewirtschaftung des Mietobjektes unbedingt erforderlich ist. Neben der rechtzeitigen Ankündigung des Besichtigungstermins muss der Vermieter dem Mieter erklären, warum denn eine Besichtigung notwendig ist und zwar so, dass der Mieter abschätzen kann, wie lange es dauern wird und welche Räume besichtigt werden müssen. Zu guter Letzt ist der Vermieter dazu angehalten, sein Besichtigungsrecht schonend auszuüben. Das bedeutet im Klartext, dass er, sofern dies möglich ist, aufeinanderfolgende Termine zu einem Besichtigungstermin zusammenfasst und nicht jeden zweiten Tag in die Wohnung des Mieters darf.
siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Hamburg, AZ: 49 C 513/05
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