Rechtstipps Miete
Wieviele Wohnungsschlüssel bekommt der Mieter?
Zwei Wohnungsschlüssel sind das absolute Minimum für jeden Mieter und zwar je abschließbare Wohneinheit bzw. Zusatzfläche (also Wohnungstür, Haustür, Keller, Dachboden, Briefkasten). Das gilt selbst bei einem Einpersonenhaushalt. Wenn Alleinstehende beispielsweise in den Urlaub fahren wollen, muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, einen zweiten Schlüssel bei einer Vertrauensperson für den Notfall zu hinterlegen. Allerdings reichen zwei Schlüssel nur in den seltensten Fällen tatsächlich aus. Braucht der Mieter zusätzliche Wohnungsschlüssel, z.B. für die Putzfrau oder das Kindermädchen, dann muss er den Vermieter gleich beim Einzug danach fragen. Wird erst später nach einem weiteren Schlüssel verlangt, kann es sein, dass der Mieter die Kosten dafür selbst tragen muss, wenn sich der Vermieter nicht kulant zeigt. Weiterhin muss der Vermieter in jedem Fall darüber informiert werden und seine Zustimmung abgewartet werden, wenn man plant auf eigene Faust einen weiteren Wohnungsschlüssel anfertigen zu lassen. Familien mit vielen Kindern können aber normalerweise problemlos weitere Schlüssel anfordern. Ein Recht auf zusätzliche Wohnungsschlüssel besteht allerdings nur für diejenigen Personen, die den Mietvertrag mit unterschrieben haben (also z.B. Lebenspartner, Eltern, Bürgen usw.).
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