Rechtstipps Finanzen

Widerruf bei zweifelhaften Lastschriften

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Kontobewegungen auf dem Girokonto sollten regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Mindestens vierteljährlich, aber besser monatlich, sollten die Kontoauszüge am Bankautomaten ausgedruckt oder im geschützten Online-Angebot des Kreditinstitutes abgerufen werden. Wurden wichtige Kontobewegungen (Überweisungen, Lastschriften) auf dem Konto getätigt oder wird auf einen Zahlungseingang gewartet, kann der Abruf durchaus in kürzeren Abständen erfolgen. Wichtig ist den Kontoauszug nicht nur abzuheften, sondern akribisch auf Fehler zu überprüfen. Sollten dabei fehlerhafte Abbuchungen auftauchen, die sich der Kunde nicht erklären kann, gilt es umgehend (d.h. innerhalb weniger Tage) einen entsprechenden Widerruf (am besten schriftlich) zu formulieren und bei der Bank einzureichen. Diese wird dann meist unproblematisch eine Rückbuchung der zweifelhaften Beträge veranlassen. Eine beliebte Masche von Betrügern ist es, falsche Abbuchungen von einem fremden Konto per Lastschrift zu veranlassen und lediglich eine kostenpflichtige Rufnummer für Rückfragen zu hinterlassen. Diese Nummer sollten die überraschten Bankkunden jedoch nicht anrufen, es handelt sich hierbei nur um einen Köder. Statt dessen sollte wie beschrieben Widerspruch eingelegt und das Geld zurückgebucht werden. In ganz harten Fällen kann darüber hinaus Strafanzeige gegen die abuchende Firma gestellt werden.

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