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Widerruf von Beteiligungen an Investmentfonds

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Wer Anteile an Kapitalanlagegesellschaften erwirbt, dem steht normalerweise auch immer die Möglichkeit eines Widerrufs innerhalb einer bestimmten Frist zu. Seriöse Anbieter von Investmentfonds haben in ihren Verkaufsunterlagen meist eine enstprechende Widerrufsbelehrung stehen. Sollte dieser Hinweis fehlen oder nicht genug hervorgehoben nur im Kleingedruckten des Verkaufsprospektes zu finden sein, dann gilt das Widerrufsrecht des Anlegers dennoch in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere, wenn die Kapitalanlage nicht bei einer Bank oder Finanzvermittlung, sondern von zu Hause per Beitrittserklärung gezeichnet wurde.

siehe hierzu: entsprechendes Urteil des Landgerichts Leipzig

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