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Wann der Vermieter in die Wohnung darf

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In Zusammenhang mit Wohnungs-Mietverhältnissen gibt es immer wieder Streit darüber, wann der Vermieter in die Wohnung darf und wann nicht. Normalerweise muss der Vermieter seinen Besuch ankündigen und einen triftigen Grund nennen. Darauf kann verzichtet werden, wenn etwas Außergewöhnliches passiert ist, z.B. ein Wasserrohrbruch oder ein anderer Notfall eingetreten ist. Falls der Mieter in einer solchen Notsituation im Urlaub ist und keinen Ersatzschlüssel hinterlegt hat, kann das sogar soweit führen, dass der Mieter für eventuelle Schäden aufkommen muss. Falls der Mieter längere Zeit nicht in der Wohnung ist, so er er dem Vermieter mitteilen, wer einen Schlüssel besitzt. Das ergibt sich aus der sogenannten Obhutspflicht des Mieters. Grundsätzlich darf der Vermieter auch für den Notfall keinen Schlüssel für bei sich behalten. Nur wenn der Mieter ihn ausdrücklich darum bittet ist dies möglich. Sollte der Vermieter tatsächlich einen Schlüssel besitzen, darf er die Wohnung nur in tatsächlichen Notfällen betreten. Ein Verdacht oder der Hinweis, nach dem Rechten sehen zu wollen, reicht nicht dafür aus.

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