Rechtstipps Miete/Immobilien
Verwandtschaftshilfe beim Hausbau
Bei Bauvorhaben ist es durchaus üblich, dass Familienmitglieder, Freunde, der zukünftige Schwiegersohn, Tante oder Onkel unentgeltlich mit zupacken. Im Leben kommt es aber manchmal anders, als man denkt und wenn sich Paare nach Abschluss der Arbeiten trennen oder Freunde zu Feinden werden, dann kann es sein, dass die einstigen freiwilligen Helfer plötzlich eine Entschädigung für ihre Arbeit verlangen, da sie ja nun nichts mehr von ihrer erbrachten Bauleistung haben werden. Solche Streitigkeiten enden dann meist in langwierigen Gerichstverfahren mit unklarem Ausgang. Wer seine Nerven also schonen möchte und auf die Dienste seiner Rechtsschutzversicherung gern verzichten kann, der sollte daher selbst bei engen Verwandten immer von vornherein klare Absprachen am besten in Schriftform treffen.
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