Recht
Versicherungsvertragsgesetz
Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist nun bereits seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Es gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge und ab 2009 auch für bereits laufende Policen. Mit dem neuen Gesetzestext werden die Rechte von Verbrauchern gegenüber den Versicherern abermals deutlich gestärkt. Des weiteren sind erhebliche Änderungen zur Verbesserung der Transparenz im Gesetz enthalten, wie zum Beispiel bei den z. B. bei den Bestimmungen zur vorzeitigen Vertragsauflösung von Lebensversicherungen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt grundsätzlich die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsunternehmen und dem Versicherten.
Dies sind die wichtigsten Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz:
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