Versicherungsvertragsgesetz
Wegfall der Klagefrist
Wer sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlte, zum Beispiel, weil diese ihm einen Schaden partout nicht ersetzen wollte, hatte bislang nur sechs Monate Zeit um das betreffende Versicherungsunternehmen diesbezüglich vor den Kadi zu zerren. Ausnahmen von dieser Regel gab es keine, selbst familiäre Gründe, wie die schwere Krankheit von Familienangehörigen zählten nicht als Ausnahmegrund. Künftig entfällt diese Regelung, es gilt nunmehr die ganz normale Verjährungsfrist von drei Jahren. Bei Verträgen mit Lebensversicherungen beträgt die Frist zur Verjährung der Ansprüche sogar 5 Jahre.
Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz:



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