Versicherungsvertragsgesetz

Unteilbarkeit der Versicherungsprämie

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Bei Versicherungsverträgen ist es üblich den Jahresbeitrag mit einem Mal zu bezahlen. Wenn man nun den laufenden Vertrag bereits zu Beginn des Jahres kündigt, musste bislang dennoch die gesamte Jahresprämie bezahlt werden. Dies soll sich jetzt mit dem neuen Gesetz ändern. Falls der Beitrag tatsächlich schon bezahlt wurde, dann muss das Versicherungsunternehmen dem Versicherten den zuviel gezahlten Beitrag für den Rest des Jahres zurückerstatten.

Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz: