Versicherungsvertragsgesetz

Rückkaufwerte von Lebensversicherungen

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Die nächste Änderung im Versicherungsvertragsrecht bezieht sich auf die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, exakter auf die von kapitalbildende Lebensversicherungen. Wer diese Form der Lebensversicherung bisher bereits nach kurzer Zeit in den ersten Jahren wieder kündigen musste, der war meist überrascht, dass er so gut wie gar nichts von seinem einbezahlten und bis dahin angesparten Geld wieder herausbekam. Grund dafür sind die Vermittlerprovisionen, die in Deutschland üblicherweise bereits bei Vertragsabschluss im Voraus zu bezahlen sind. Und nach Abzug dieser Provisionen blieb eben für den Versicherten nicht mehr allzu viel übrig. Nun gab es diesbezüglich zuletzt einige Urteile des deutschen Verfassungsgerichts, die dazu führten, dass ab diesem Jahr die Versicherungen zumindest die Hälfte des bislang angesparten Kapitals ausbezahlen müssen.

Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz: