Versicherungsvertragsgesetz
Kleingedrucktes
Rechtsschutzversicherung
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Hausratversicherung
Auch wenn Sie keine großen Schätze besitzen oder es zumindest nicht vermuten, besser Sie versichern Ihr Eigentum bei Einbruch, Diebstahl, Brand und Sturm zum Neuwert. » weiter…
Zahnzusatzversicherung
Guter Zahnersatz, Implantate und Inlays sind teuer, denn die Krankenkassen zahlen längst nicht mehr alles. Jetzt informieren und mit einer Zusatzversicherung für alle Fälle vorsorgen! » weiter…
Bislang wurden die Kunden von Versicherungen erst lange nachdem ein Versicherungsvertrag geschlossen war, über die genauen Bedingungen und Pflichten informiert. Dieses bisher gängige Policenmodell wird nun abgeschafft. Mit dem neuen Gesetz muss der zukünftige Kunde bereits vor der Vertragsunterschrift alle wichtigen Vertragsunterlagen inklusive der Versicherungsbedingungen vorliegen haben. Zusätzlich müssen auch beispielsweise die Kosten für die Vermittlung des Vertrages extra ausgewiesen werden.
Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz: