Versicherungsvertragsgesetz

Direktanspruch

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Die Vorgehensweise beim Direktanspruch werden die meisten Versicherten bereits jetzt schon von ihrer Autohaftpflichtversicherung kennen. Kommt es zu einem Schadensfall, kann man sich einfach und direkt an die Versicherung des Verursachers wenden, um sich den Schaden ersetzen zu lassen, ohne dabei die eigene Versicherung einschalten zu müssen. Dieses Prinzip wird mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz auch auf andere Bereiche mit Versicherungspflicht ausgedehnt und kommt zum Beispiel bei der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten oder Rechtsanwälten zur Anwendung.

Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz: