Versicherungsvertragsgesetz
Beratung
Vertreter der Versicherungen müssen mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes genau begründen und dokumentieren, warum sie dem Kunden die eine oder andere Versicherung empfohlen haben. Damit wird es dem Versicherten später einfacher möglich bei einer offensichtlichen Falschberatung eventuelle Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Wenn der Kunde durch schriftliche Erklärung auf eine Beratung verzichtet hat, enfällt dieser Schutz natürlich. Die Regelung soll zwar später auch auf Makler und selbständige Vermittler ausgedehnt werden, gilt aber momentan nur für Versicherungsvertreter im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes.
Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz:



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