Versicherungsvertragsgesetz
Anzeigepflicht
Wer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, musste bisher alle Risiken angeben, die für die Versicherung eventuell von Bedeutung sein könnten, auch, wenn er nicht explizit danach gefragt wurde, um im Zweifel seinen Versicherungsschutz zu wahren. Durch die neue Gesetzesregelung müssen nur noch Angaben gemacht werden, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform bei Vertragsabschluss fragt. Damit liegt das Risiko von Fehleinschätzungen bezüglich der Risiken nicht mehr beim Kunden, sondern bei der Versicherung. Allerdings sollten die Angaben die gemacht werden dennoch der Wahrheit entsprechen, denn die Versicherungsunternehmen können bei Verletzung der Anzeigepflicht ihre Rechte innerhalb von bis zu fünf Jahren (bei Vorsatz und arglistiger Täuschung sogar bis zu zehn Jahren) gerichtlich geltend machen.
Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz:



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