Versicherungsvertragsgesetz

Anzeigepflicht

Pflegeversicherung vergleichen!

Private Pflegeversicherung
Günstige Absicherung gegen private Zuzahlungen für häusliche oder stationäre Pflege im Alter, wenn die normale gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr ausreicht. » weiter…

Rentenversicherung Informationen

Rentenversicherung
Haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren Ruhestand gemacht? Wollen Sie sich tatsächlich nur auf die staatliche Rente verlassen? Informieren Sie sich bei uns über Alternativen. » weiter…

Kreditkarte!

Kostenlose Kreditkarte!
Geschäftliche und private Anschaffungen schnell und problemlos mit der Kreditkarte bezahlen. Informationen und Angebote für kostenlose Kreditkarten! » weiter…

Wer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, musste bisher alle Risiken angeben, die für die Versicherung eventuell von Bedeutung sein könnten, auch, wenn er nicht explizit danach gefragt wurde, um im Zweifel seinen Versicherungsschutz zu wahren. Durch die neue Gesetzesregelung müssen nur noch Angaben gemacht werden, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform bei Vertragsabschluss fragt. Damit liegt das Risiko von Fehleinschätzungen bezüglich der Risiken nicht mehr beim Kunden, sondern bei der Versicherung. Allerdings sollten die Angaben die gemacht werden dennoch der Wahrheit entsprechen, denn die Versicherungsunternehmen können bei Verletzung der Anzeigepflicht ihre Rechte innerhalb von bis zu fünf Jahren (bei Vorsatz und arglistiger Täuschung sogar bis zu zehn Jahren) gerichtlich geltend machen.

Weitere Änderungen im neuen Versicherungsvertragsgesetz: