Ratgeber Reisen
Krankenversicherungsschutz bereits vor der Abreise klären
Wer eine Reise ins Ausland plant, hat ganz andere Dinge im Kopf, als sich um seinen Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes zu kümmern. Trotz aller Vorsicht kann man jedoch im Urlaub krank werden und wenn sich in der Reiseapotheke kein Mittel mehr findet, kann unter Umständen ein Arztbesuch notwendig werden. Daher sollte man sich immer bereits vor der Abreise darüber informieren inwieweit der heimische Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Gesetzlich Versicherte, die ihren Urlaub in Europa verbringen, sollten sich unbedingt die Europäische Krankenversicherungskarte besorgen, sofern sie das nicht bereits getan haben. Am Urlaubsort sollte man sich vor einer Behandlung vom Arzt zusichern lassen, dass diese von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird, ansonsten wird man wie ein Privatpatient behandelt und muss die Kosten aus der eigenen Tasche tragen. Will man sich nicht auf den Basisschutz der gesetzlichen Krankenkassen verlassen oder ist eine Reise in exotischere Gefilde geplant, ist der Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung anzuraten.
Weitere Rechtstipps aus dem Reisebereich:
- • Reklamationen sofort am Urlaubsort vorbringen
- • Minderung des Reisepreises bei bestätigten Mängeln
- • Entschädigung für vertanen Urlaub
- • Verjährungsfristen beachten
- • Ersatz für Flugtickets
- • Ferienflieger mit Verspätung
- • Betrug beim Zahlen mit der Kreditkarte
- • Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte
- • Austausch des Reiseteilnehmers vor Reisebeginn
- • Die Änderung der Reiseroute bei Kreuzfahrten gilt als Mangel
- • Reisende sollten sich nicht auf vage Arztprognosen verlassen
- • Rückbestätigung beim Heimflug
- • Reiserücktrittsversicherung muss nicht in jedem Fall die Stornokosten übernehmen
- • Reiserücktritt bei Hotelwechsel



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