Rechtstipps Miete/Immobilien
Verlust des Wohnungsschlüssels
Wenn der Wohnunsgschlüssel verlorengeht ist das nicht nur sehr ärgerlich, sondern kann für den Mieter auch teuer werden. Falls er nämlich Schuld an dem Verlust hat, z.B. weil er seine Tasche samt Schlüssel im verschlossenen Auto liegen gelassen hat und dort eingebrochen wurde, dann zahlt er sämtliche Kosten die dadurch entstehen können. Das bedeutet er muss nicht nur für einen neuen Ersatzschlüssel aufkommen, sondern auch für neue Schlösser und den Handwerker, der diese einbaut. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter eine Austausch der Schlösser nicht für notwendig hält. Der Vermieter kann auf Kosten des Mieters die komplette Schließanlage austauschen lassen, wenn nur die Möglichkeit besteht, dass jemand mit einem verlorenen Schlüssel ins Haus oder in die Wohnung gelangen könnte. Ist der Mieter nicht Schuld am Schlüsselverlust (z.B. bei Raub), dann muss der Vermieter in jedem Fall zahlen. Eine Klausel im Mietvertrag, die ihn von dieser Pflicht entbinden soll, ist unwirksam. Wenn der Mieter behauptet, der Schlüssel sei ihm in den Gully gefallen und ist somit unmöglich für andere erreichbar, dann muss er diese Behauptung beweisen, ansonsten trifft ihn trotzdem die Schuld und er muss für die Folgekosten gerade stehen.
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