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Verkehrslärm als Mietmangel?

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Da hatte man sich so auf ein ruhiges Plätzchen zum Wohnen gefreut und dann donnern Tag und Nacht die Autos direkt unterm Fenster vorbei. Aber ist das bereits ein Grund beim Vermieter eine Mietminderung zu verlangen? In der Regel nicht, denn Verkehrslärm gehört bei den meisten städtischen Wohnungen nun einmal dazu. Erst wenn bestimmte Lärm-Grenzwerte überschritten werden, was eher selten vorkommt, lohnt es sich überhaupt, tätig zu werden. Wer es unbedingt ruhiger haben möchte, dem bleibt nur, sich eine Bleibe abseits des Rummels auf dem Land zu suchen. Eine Mietminderung ist übrigens auch dann nicht möglich, wenn eine Wohnung, die bislang an einer Nebenstraße gelegen war, durch die nur wenige Autos fuhren, plötzlich an einer vielbefahrenen Durchgangsstraße liegt, weil die Verkehrsführung geändert wurde. Damit muss man als Mieter in städtischen Wohnungen einfach rechnen. Die Rechtssprechung drückt das Ganze etwas vornehmer aus und spricht dann davon, dass es bei Wohnungen, die zur Straße liegen nicht dem Willen der Vertragsparteien und der gängigen Verkehrssitte entspricht, Straßenlärm als Mietmangel anzusehen.

siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 06.06.2007, AZ: 19 C 105/07

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