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Wer berechtigte Ansprüche gegen seinen Reiseveranstalter geltend macht, der sollte damit nicht all zu lange warten. Falls der Reiseveranstalter auf die Beanstandungen des Kunden nicht reagiert, dann muss der Urlauber diese spätestens zwei Jahre nach der Rückkehr aus dem Urlaub per Klage geltend machen, da die Ansprüche ansonsten bereits verjährt sein können. Die Kosten übernimmt in der Regel eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, sofern diese zeitig genug abgeschlossen wurde. Zu beachten ist außerdem, dass viele Rieseveranstalter die Zwei-Jahres-Frist in ihren allgemeinen Reisebedingungen weiter reduzieren, zum Beispiel auf ein Jahr oder weniger. Dies ist gesetzlich erlaubt, daher sollte man bereits vor dem Abflug einmal einen Blick in die Geschäftsbedingungen des Reiseunternehmens werfen.

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