Ratgeber und Rechtstipps zum Thema Finanzen
Unwirksame Klauseln in Kreditverträgen
Gerade bei Kreditverträgen lohnt es sich das Kleingedruckte ganz besonders genau zu lesen, denn einige der Klauseln haben es nicht nur in sich, sie sind schlichtweg unwirksam. Banken dürfen beispielsweise nur entsprechende Gebühren erheben, wenn sie dafür auch eine entsprechende Leistung erbringen. Eine Schätz- oder Besichtigungsgebühr für Immobilien als Sicherheit für ein Darlehen ist ein solcher unwirksamer Punkt im Kreditvertrag. Eine Überprüfung der vom Kreditnehmer gestellten Sicherheiten erfolgt nämlich in der Regel allein im Interesse der Bank (siehe Urteil des BGH vom 5. November 2009, AZ: I-6 U 17/09). Unklare Widerrufsklauseln fallen ebenso in den unwirksamen Bereich, denn die Widerrufsbelehrung muss gerade bei Kreditverträgen allgemeinverständlich, unmissverständlich und eindeutig sein, um den Verbraucher weitestgehend vor unseriösen Angeboten zu schützen. So beginnt beispielsweise die gesetzlich vorgegebene Widerrufsfrist (14 Tage) erst wenn der Vertragspartner sämtliche Unterlagen inklusiver der Widerrufsbelehrung erhalten hat. Sollte eine Widerrufsbelehrung als unwirksam herausstellen, können Kunden den Vertrag jederzeit widerrufen, egal ob die Zwei-Wochen-Frist bereits verstrichen ist oder nicht (siehe auch BGH-Urteil, AZ: XI ZR 33/08). Banken können bereits vergebene Kredite an andere Institute weiterverkaufen. Der Kreditnehmer kann nicht darauf bestehen, dass die Kredit gebende Bank auch langfristig der Vertragspartner des Kunden bleibt. Bei privaten Finanzinstituten ist dies schon seit jeher üblich, nunmehr gilt dies auch dann, wenn beispielsweise eine Sparkasse eine Forderung an einen unbeteiligten Finanzinvestor abtritt (siehe Urteil des BGH vom 27. Oktober 2009, AZ: XI ZR 225/08).
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