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Untermieter

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Wenn ein Mieter einen Untermieter bei sich in der Wohnung einziehen lässt, dann muss er dies dem Vermieter melden und mehr noch, er muss ihn um seine Erlaubnis fragen. Nur ab wann gilt jemand überhaupt als Untermieter? Wenn der Freund nur mal ein paar Nächte bei seiner Freundin übernachtet dann ist das mit Sicherheit kein Untermietverhältnis. Auch dann, wenn sich jemand dazu entschließt, einen Bekannten vorübergehend in seiner Wohnung wohnen zu lassen, weil er sich zum Beispiel längere Zeit im Ausland aufhält, muss das dem Vermieter nicht gemeldet werden. Wohl aber, wenn für diese Zeit Miete verlangt wird, denn dann liegt ein lupenreines Untermietverhältnis vor.

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