Rechtstipps Miete/Immobilien
Untermieter
Wenn ein Mieter einen Untermieter bei sich in der Wohnung einziehen lässt, dann muss er dies dem Vermieter melden und mehr noch, er muss ihn um seine Erlaubnis fragen. Nur ab wann gilt jemand überhaupt als Untermieter? Wenn der Freund nur mal ein paar Nächte bei seiner Freundin übernachtet dann ist das mit Sicherheit kein Untermietverhältnis. Auch dann, wenn sich jemand dazu entschließt, einen Bekannten vorübergehend in seiner Wohnung wohnen zu lassen, weil er sich zum Beispiel längere Zeit im Ausland aufhält, muss das dem Vermieter nicht gemeldet werden. Wohl aber, wenn für diese Zeit Miete verlangt wird, denn dann liegt ein lupenreines Untermietverhältnis vor.
Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:
- • Ersatzschlüssel hinterlegen
- • Vermieter ist nicht verpflichtet eine Bescheinigung über eventuelle Mietschulden auszustellen
- • Jahresfrist bei der Abrechnung der Betriebskosten
- • Hausgeldforderungen bei Insolvenz
- • Immobilienkäufer müssen für Steuerrückstände des Vorbesitzers aufkommen
- • Minderung der Miete bei Mietmängeln
- • Schattige Wohnung berechtigt zur Mietminderung
- • Überhöhte Mieten sind nicht immer unzulässig
- • Quittung als Beweis bei der Mietkaution
- • Kündigung wegen eines geplanten Abrisses
- • Fristgemäße Zustellung der Nebenkostenabrechnung
- • Verlust des Wohnungsschlüssels
- • Wieviele Wohnungsschlüssel bekommt der Mieter?
- • Wann der Vermieter in die Wohnung darf



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
