Rechtstipps Versicherungen
Unrechtmäßig bezogenes Krankentagegeld kein Kündigungsgrund bei der privaten Krankenversicherung
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen private Krankenversicherungen dem Versicherten je nach gewähltem Tarif ein Krankentagegeld. Stellt sich später heraus, dass der Versicherte gar nicht krank war und das Tagegeld zu Unrecht bezogen hat, darf die Krankenversicherung ihm dennoch nicht einfach kündigen (zumindest nicht deswegen). Ein Architekt hatte vor dem Bundesgerichtshof gegen die fristlose Kündigung seiner privaten Krankenversicherung geklagt und Recht bekommen. Der Versicherte hatte sich zuvor mehrfach arbeitsunfähig gemeldet und dafür von der Versicherung ein Krankentagegeld erhalten. Irgendwann hegte die Krankenversicherung dann Zweifel, stellte die Krankentagegeldzahlungen ein und überprüfte die Aussage des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass er trotz gemeldeter Arbeitsunfähigkeit weiter seinen Beruf ausübte. Daraufhin kündigte ihm die Versicherung fristlos. Die Kündigung der Krankenversicherung war nach Meinung der Richter jedoch nicht rechtskonform. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortführung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
siehe hierzu: Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ: IV ZR 129/06
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