Ratgeber Versicherungen
Unfallversicherung muss bei Tauchunfällen nicht immer zahlen
Sommerzeit ist Urlaubszeit und viele von uns zieht es wieder in wärmere südliche Gefilde oder zum Baden an den Baggersee in der Nähe. Wer sich in seiner Freizeit viel sportlich betätigt, häufig schwimmen oder tauchen geht, hat sicherlich bereits zur Vorsorge eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen. Was viele nicht wissen: Einige Unfallversicherungen erkennen Tauchunfälle nicht an, zum Beispiel wenn der Betreffende plötzlich das Bewusstsein verliert oder sich am Salzwasser verschluckt, denn streng genommen handelt es sich nicht um einen Unfall, wenn keine Einwirkung von außen stattfindet. Somit haben die Versicherungsgesellschaften eigentlich Recht, wenn sie nicht zahlen wollen.
Damit sie dennoch beruhigt in den Tauchurlaub fahren können, sollten Sie vor Vertragsabschluß die Versicherungsbedingungen genau studieren und dahingehend prüfen, ob Unfälle durch Ertrinken, Ersticken usw. mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Ist dies nicht der Fall, kann man mit der Versicherung eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit dem entsprechenden Inhalt treffen, in einigen Fällen ist dies sogar nachträglich möglich. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Nicht jede Unfallversicherung räumt dem Versicherten allerdings diese Möglichkeit ein. In solchen Fällen sollte man unbedingt die Versicherung wechseln, auch wenn dadurch die jährliche Prämie etwas teurer ausfällt.
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