Rechtstipps Versicherungen
Richtiges Verhalten bei Unfällen im Ausland
Mehr als hunderttausend Deutsche werden jährlich im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Wenn es geknallt hat, dann gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren. Falls man sich nicht direkt mit dem Unfallgegner einigen kann und die Situation etwas uneindeutig ist, sollte man gemeinsam mit der Gegenpartei sowie der Polizei ein Unfallprotokoll anfertigen. Das geht am besten mit einem standardisierten Vordruck wie dem Europäischen Unfallbericht, den man bei der eigenen Versicherung kostenlos anfordern kann. Die Schadensregulierung erfolgt dann in Deutschland über einen Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung, dessen Adresse man beim Zentralruf der Autoversicherer erfährt. Es ist wichtig zu wissen, dass das Recht des Landes gilt in dem der Unfall passierte. Demzufolge können auch die Entschädigungssummen anders sein, als in Deutschland. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, z.B. weil der Unfallgegner keine gültige Versicherung für sein Auto besitzt, dann ist ein Anwalt, der sich mit diesem Rechtsgebiet auskennt, absolut unverzichtbar. Wer eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besitzt hat hier sehr gute Karten, denn die hilft bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt und übernimmt zudem die Kosten des Verfahrens.
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