Rechtstipps Miete / Immobilien
Umlage von Beiträgen zur Feuerversicherung
Der Vermieter hat normalerweise ein Interesse daran seine Mietobjekte möglichst langfristig zu erhalten und für Gefahrensituationen vorzusorgen. Deshalb ist der Abschluss einer Feuerversicherung für die einzelnen Immobilien durchaus sinnvoll und ratsam. Bei der Umlage der Kosten auf den Mieter im Zuge der Betriebskostenabrechnung gibt es jedoch einiges zu beachten. Zum einen muss die Umlage im Mietvertrag detailliert vereinbart worden sein, bevor der Vermieter die Versicherung abschließt. Ein allgemeiner Hinweis auf die Verpflichtung zu Zahlungen für Sachversicherungen reicht nicht aus. In der Abrechnung selbst muss deutlich ersichtbar sein, welcher Betrag für die Feuerversicherung aufgewendet wurde und nach welchem Verteilungsschlüssel die Umlage für den Mieter zustande kommt. Eine Zusammenfassung der Kosten mit den Beiträ gen zu anderen Versicherung für die vermietete Immobilie, wie der Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers sind nicht erlaubt. Zum anderen muss der Vermieter im Vorfeld bei der Auswahl und dem Abschluss einer geeigneten Feuerversicherung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, das bedeutet er muss eine möglichst günstige Versicherung abschließen, indem er verschiedene Angebote vergleicht und nicht gleich das erstbeste auswählt.
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