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Es kommt ja immer mal wieder vor, dass ein Versicherter seine Versicherung verklagt, weil diese aus diversen Gründen nicht für einen versicherten Schaden einstehen will, obwohl sie es laut der Meinung des Klägers tun müsste. Damit es allerdings später keine bösen Überraschungen gibt, sollte vorher detailliert festgelegt werden, welche Ansprüche denn nun gegen die Versicherung geltend gemacht werden. Wer zum Beispiel bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung einen Anspruch auf die vereinbarte Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit geltend macht und vor Gericht gewinnt, hat damit nicht automatisch auch einen Anspruch auf die sonst übliche Beteiligung an den Überschüssen der Versicherung. Das ist deshalb der Fall, weil sich die Rechtskraft eines Urteils eben nur auf den eingeklagten Anspruch erstreckt.

Siehe hierzu auch: entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes

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