Rechtstipps Miete / Immobilien

Überhöhte Mieten sind nicht immer unzulässig

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Wenn die eigene Miete mehr als zwanzig Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, dann ist diese Miethöhe laut aktueller Gesetzeslage unangemessen und unzulässig. Allerdings ist dies nicht die ganze Wahrheit, denn die Regelung gilt nur, wenn der Vermieter eine Wohnungsknappheit im betreffenden Ort ausgenutzt hat, um die hohe Miete zu erzielen. Im Zweifel muss der Mieter vor Gericht konkret beweisen, dass seine Lage ausgenutzt wurde. Das dürfte jedoch in der Regel schwerfallen. Wer eine überteuerte Wohnung nur deshalb anmietet, weil er keine andere Bleibe findet, kann sich beispielsweise nicht auf das Gesetz berufen. Gleiches gilt, wenn in einem Stadtteil einer Großstadt Wohnungsknappheit herrscht und deshalb dort hohe Mieten verlangt werden. In diesem Fall wäre es dem Wohnungssuchenden zumutbar, eine Wohnung in einen preiswerteren Stadtteil anzumieten. Um irgendwelche Ansprüche wegen zu hoher Miete durchsetzen zu können, muss sich der betreffende Mieter vorab über vergleichbare Immobilien und ortsübliche Mieten informiert haben. Wer trotz ausreichend günstigem Wohnungsangebot dennoch eine überhöhte Miete bezahlt, hat keine Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Vermieter.

siehe hierzu: Urteil des Bundesgerichtshofes, AZ: VIII ZR 190/03

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