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Tippfehler beim Online-Banking

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Bankgeschäfte werden heutzutage immer öfter am Computer und über das Internet erledigt. Dabei ist in Zeiten von Phishing und anderen Gefahren generell eine gewisse Aufmerksamkeit und Vorsicht notwendig. Ganz besonders gilt dies jedoch für Online-Überweisungen. Bei Falscheingaben, wie Tippfehlern oder ungewollten Überweisungen haftet nämlich die Bank nicht für den entstandenen Schaden und der Kunde ist möglicherweise sein Geld erst einmal los. Bei normalen Papier-Überweisungen ist das Kreditinstitut verpflichtet vor der Ausführung des Kundenauftrages zu überprüfen, ob Empfängername und Kontoinhaber überhaupt zusammenpassen. Bei Überweisungen im Internet gilt diese Regelung jedoch nicht. Zwar bieten die meisten Online-Banken Ausfüllhilfen an und tragen beispielsweise nach Eingabe der Bankleitzahl den Namen des zugehörigen Kreditinstituts automatisch ein. So können zumindest einige Fehlerquellen bereits im Voraus ausgeschlossen werden. Zahlendreher in der Kontonummer werden allerdings nicht bemerkt und sollten daher unbedingt vermieden werden. Andernfalls wird die Überweisung trotz Unstimmigkeit sofort ausgeführt und dem Bankkunden bleibt nur noch die Möglichkeit, sich sein Geld beim falschen Empfänger zurückzuholen. Das dürfte jedoch schwierig und vor allem langwierig werden. Das Kreditinstitut kann dafür jedenfalls nicht verantwortlich gemacht werden und muss den Schaden nicht ersetzen. Falls die Bank dem betroffen Kunden trotzdem entgegenkommt, ist dies lediglich ein Zeichen von besonderer Kulanz. Verlassen sollte man sich darauf allerdings nicht.

siehe hierzu: Urteil des Amtsgerichts München, AZ: 222 C 5471/07

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