Rechtstipps Miete / Immobilien

Thermostatventile in der Eigentumswohnung

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Wenn in der Eigentumswohnung etwas kaputt geht, stellt sich bei der anschließenden Reparatur häufig die Frage, ob das defekte Teil zum Eigentum der gesamten Wohngemeinschaft gehört oder zum Privateigentum des Besitzers der Wohnung. Das ist vor allem deshalb interessant, weil sich danach entscheidet, wer die Kosten für eine Reparatur oder Sanierung zu tragen hat. Bei defekten Themostatventilen an der Heizung von Eigentumswohnungen wurde kürzlich entschieden, dass diese Einrichtungen der Regelung der Heizungswärme dienen und damit Gemeinschaftseigentum sind, da sie unter anderem für die Abrechnung der Heizkosten erforderlich sind. Eine Reparatur an den Thermostatventilen erfolgt demnach im Interesse der Gemeinschaft. In Folge dessen hat sie auch für die Kosten aufzukommen und nicht der Wohnungseigentümer. Das gilt zumindest so lange, wie in Gemeinschaftsordnung, die zwischen den Wohnungseigentümern verbindlich gilt, keine abweichende Regelung getroffen wurde.

siehe hierzu auch: Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, AZ 8 W 404/07

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