Rechtstipps Finanzen
Durch einen Totalverlust Steuern sparen
Wer mit Optionsscheinen oder anderen Termingeschäften an der Börse spekuliert kann auf Grund des Hebeleffektes innerhalb kürzester Zeit hohe Gewinne erzielen oder aber auch alles verlieren. Auch wenn ein erzielter Totalverlust alles andere als schön ist, so kann er doch wenigstens noch am Ende des Jahres bei der Steuererklärung ertragsmindernd angesetzt werden, allerdings nur, wenn der Verlust innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zwölf Monaten angefallen ist.
siehe hierzu auch: Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, AZ: 2 K 252/05
Weitere Rechtstipps zu Finanz-Themen:
- • Haftung des Anlageberaters
- • Zugriff auf ein Kindersparbuch
- • Unwirksame Klauseln in Kreditverträgen
- • Hohe Zinsen beim Tagesgeld oft an Nebenbedingungen gebunden
- • Kündigungsklauseln bei der Restschuldversicherung genau prüfen
- • Widerruf bei zweifelhaften Lastschriften
- • Tippfehler beim Online-Banking
- • Keine Kündigung des Girokonto bei Pfändung
- • Haftung bei Kartendiebstahl
- • Widerruf von Beteiligungen an Investmentfonds



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
