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Durch einen Totalverlust Steuern sparen

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Wer mit Optionsscheinen oder anderen Termingeschäften an der Börse spekuliert kann auf Grund des Hebeleffektes innerhalb kürzester Zeit hohe Gewinne erzielen oder aber auch alles verlieren. Auch wenn ein erzielter Totalverlust alles andere als schön ist, so kann er doch wenigstens noch am Ende des Jahres bei der Steuererklärung ertragsmindernd angesetzt werden, allerdings nur, wenn der Verlust innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zwölf Monaten angefallen ist.

siehe hierzu auch: Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, AZ: 2 K 252/05

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