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Sternchentapete im Kinderzimmer

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Wenn man umzieht und seine Wohnung aufgibt, dann verlangt der Vermieter in der Regel, dass die Zimmer einen neutralen Anstrich oder eine neutrale Tapete erhalten. Dieser muss nicht unbedingt weiß sein, meist läuft es aber darauf hinaus. Im Kinderzimmer gilt allerdings eine Ausnahme. Wer dort eine Sternchentapete angebracht hat, muss diese beim Auszug nicht durch eine neutrale Tapete ersetzen, denn eine Tapete mit Muster im Kinderzimmer ist durchaus üblich und stellt einen ganz normalen Gebrauch der Mietsache, also der Wohnung dar. In den anderen Räumen darf der Vermieter allerdings einen neutralen Anstrich bzw. eine neutrale Tapete verlangen.

Siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31.07.2007, AZ 2-11 S 125/06

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