Rechtstipps Miete / Immobilien
Spielzeiten für häusliches Musizieren
Häusliche Musik ist ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn. Solange das Musizieren in Zimmerlautstärke stattfindet, darf der Vermieter weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung ein generelles Verbot aussprechen. Für Musik die lauter ist, können entsprechende Einschränkungen vereinbart werden, allerdings auch nicht so starke, dass es einem generellen Verbot gleichkommt. Welcher Kompromiss angemessen ist, hängt von der örtlichen Umgebung, Hellhörigkeit im Gebäude, Schallschutz, sonstigen Umgebungsgeräuschen sowie von der Art der Musik ab. Ein gängiger Kompromiss sind Ruhezeiten von 12-14 Uhr und von 20-8 Uhr sowie darüber hinaus die Begrenzung der maxmialen Spieldauer auf 2 Stunden am Tag für Klavier, Saxophon, Geigen, Flöten, Oboe und Klarinette. Schlagzeug darf in der Mietwohnung pro Tag nur 45 Minuten lang geübt werden, Akkordeon maximal eine Stunde lang. Bei allen Regelungen kommt es nicht auf die Qualität des Spielens an, sondern einzig und allein auf die Lautstärke bzw. Lärmintensität. Fingerübungen, Tonleitern und ähnliches sind also erlaubt, zählen aber mit für die täglich erlaubte Spielzeit.
siehe hierzu auch: Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, AZ: 6 U 30/87 sowie Urteile an verschiedenen Landgerichten
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