Rechtstipps Miete/Immobilien

Schimmelbildung wegen mangelnder Lüftung

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Wer in den Urlaub fährt sollte immer mal einen Freund oder Bekannten in seiner Wohnung nach dem Rechten schauen lassen. Nicht nur, um sicherzustellen, dass noch alles am rechten Fleck ist, sondern auch um die Wohnung regelmäßig durchzulüften. Kommt es nämlich zur Schimmelbildung weil sich die Feuchtigkeit auf Grund mangelnden Lüftens an der Wand festgesetzt hat, dann kann später nicht einfach die Miete gemindert werden mit dem Hinweis auf Schimmel in der Wohnung. Dies gilt übrigens auch, wenn man nicht verreist und selbst zu Hause ist und das regelmäßige Lüften vergisst. Mal ganz abgesehen davon bringt Schimmel in Wohnräumen auch erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich.

Siehe hierzu auch: Urteil des Landgerichts Frankfurt, AZ: 19 U 7/99

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