Rechtstipps Miete/Immobilien
Schattige Wohnung berechtigt zur Mietminderung
Wenn ein übergroßer Baum die Wohnung zu einem großen Teil mit Schatten überzieht, darf möglicherweise die monatliche Miete gemindert werden. Ein Mieter in Berlin hatte gegen seinen Vermieter geklagt, weil vor seiner Fensterfront die Bäume derart wucherten, dass das Wohnzimmer des Klägers tagsüber erheblich verdunkelt wurde und aus diesem Grund ständig die elektrische Beleuchtung im Zimmer eingeschaltet werden musste. Das Gericht erklärte die geforderte Mietminderung von fünf Prozent für zulässig, obwohl es sich bei dem Baum um eine Rotbuche handelte, die unter Naturschutz stand. Zwar könne der Baum auf Grund der Naturschutzbestimmungen nicht ohne weiteres gefällt werden und ein teilweiser Rückschnitt des Baumes könnte laut Gutachten zu einer Schädigung führen. Trotzdem gaben die Richter den Forderungen des Klägers statt. Zum einen sieht die Baumschutzordnung bei unzumutbarer Verschattung von Wohnungen einige Ausnahmen vor. Darüber hinaus hatte der Eigentümer bis zum Gerichtsverfahren überhaupt nicht auf die Hinweise des Bewohners reagiert. Das Urteil hat zwar gewisse Signalwirkung ist jedoch immer unter den Umständen des Einzelfalls zu betrachten.
siehe hierzu: Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, AZ: 211 C 70/06
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