Rechtstipps Miete/Immobilien

Schätzung der Heizkosten

Kreditkarte!

Kostenlose Kreditkarte!
Geschäftliche und private Anschaffungen schnell und problemlos mit der Kreditkarte bezahlen. Informationen und Angebote für kostenlose Kreditkarten! » weiter…

Riester-Rente Vergleich

Riester-Rente
Lassen Sie sich Ihre staatliche Förderung bei der Altersvorsorge nicht entgehen! Vergleichen Sie verschiedene Angebote und finden Sie die passende Riester-Rente für Ihre Bedürfnisse! » weiter…

Krankenversicherung vergleichen!

Gesetzliche Krankenkasse
Wieviel Krankenkassen-Beitrag bezahlen Sie eigentlich im Monat? Immer noch viel zu viel? Dann informieren Sie sich doch unverbindlich und kostenlos über die Alternativen! » weiter…

Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass die Heizkosten des vergangenen Abrechnungszeitraumes geschätzt werden müssen (zum Beispiel, wenn der Mieter die Ablesung der Heizkosten verweigert). Allerdings darf diese Schätzung nicht willkürlich erfolgen. Entweder der Vermieter greift auf Verbrauchswerte der betreffenden Räume in früheren Abrechnungsperioden zurück oder er zieht den Verbrauch vergleichbarer Räume im Haus heran. Andere Verfahren sind dagegen unzulässig, wie etwa das Bilden von Durchschnittswerten für das gesamte Haus. Und der Vermieter darf den Heizkostenverbrauch auch nur für maximal 25 Prozent der gesamten Wohnfläche eines Hauses im Rahmen einer Verbrauchsschätzung ermitteln.

Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:


» Alle Rechtstipps zum Thema Miete / Immobilien