Rechtstipps Miete/Immobilien
Schadensersatz des Mieters bei vorsätzlicher Rohrverstopfung
Selbst Mieter der kleinsten Wohnung im Haus dürfen sich nicht alles erlauben, sondern haben gewisse Pflichten, denen sie mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zugestimmt haben. Dazu gehört beispielsweise, dass sie sich verpflichten die Mietsache, also ihre Wohnung und das gesamte Mietshaus, sorgsam und ordentlich zu behandeln sowie jede mutwillige Zerstörung zu vermeiden. Wenn ein Mieter allerlei Dinge, wie Tampons oder Windeln in die Toilette wirft und damit eine Verstopfung der Rohre im Haus verursacht, dann kann er für eventuell entstandene Schäden zur Kasse gebeten werden. Die Beweispflicht für den Nachweis der Ursache der Verstopfung liegt allerdings beim Vermieter. Wenn die Verstopfung allerdings nur in einem bestimmten Bereich auftritt, wo nur eine Mietpartei angeschlossen ist, dann urteilen die Gerichte in der Regel zu Gunsten des Vermieters. Für Mieter kann daher der Rat nur lauten, am besten nur das in der Toilette herunterzuspülen, wofür diese tatsächlich vorgesehen ist - dadurch kann man sich eine ganze Menge Ärger ersparen.
siehe: Urteil des Atsgerichts Bergheim, AZ: 28 C 219/07
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