Ratgeber Reisen
Schadenersatz bei Verlust des Reisegepäcks
Bei Flugreisen kommt es häufiger einmal vor, dass Koffer beschädigt werden oder komplett verschwinden. Natürlich sind bei Beschädigungen oder Verlust des Reisgepäcks die Fluglinien zu Ersatz verpflichtet, allerdings fällt dieser nicht gerade üppig aus. Maximal 1.200 Euro bezahlen die Fluggesellschaften an Entschädigungssumme. Per Gesetz sind die Fluglinien nur dazu verpflichtet 20,50 Euro je Kilogramm Gepäck zu ersetzen. Jeder kann sich selbst ausrechnen, dass da bei einem Koffer mit normalem Gewicht nicht allzuviel zusammenkommt. Ist das Gepäck nicht ordnungsgemäß verstaut worden und werden wertvolle Gepäckstücke nicht in der entsprechenden Schutzverpackung aufgegeben gibt es bei einer Beschädigung überhaupt kein Geld. Besser ist es für solche Fälle und als Absicherung gegen Verlust durch Diebstahl daher, eine entsprechende Reisegepäckversicherung abzuschließen. Für den Transport von besonderen Gepäckstücken, wie Fahrrädern können auch Spezialpolicen wie der Fahrrad-Schutzbrief die gewünschte Absicherung bieten.
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