Rechtstipps Miete / Immobilien

Schadenersatz bei Pilzbefall im Keller

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Bei einem Hauskauf gebrauchter Immobilien kann man tüchtig auf die Nase fallen. Das musste ein Ehepaar feststellen, als sie den Keller ihres neuen Eigenheims etwas genauer unter die Lupe nahmen. Dort stellten sie nämlich bereits kurz nach dem Einzug Pilzbefall an den Wänden fest, der durch Risse in der Kellerwand hervorgerufen wurde. Da der undichte Keller den Vorbesitzern der Immobilie bekannt gewesen sein muss, fühlte sich das Paar getäuscht und verklagte die Vorbesitzer auf Schadenersatz. Es lag nun bei den Vorbesitzern zu beweisen, dass die Schäden bereits bei der Beischtigung des Hauses offensichtlich und für jedermann erkennbar gewesen sind. Das konnten sie nicht und wurden somit folgerichtig wegen arglistiger Täuschung verurteilt sowie zur Zahlung von Schadenersatz an die neuen Besitzer der Immobilie verpflichtet.

siehe hierzu auch: entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarland

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