Rechtstipps Versicherungen
Rückenschmerzen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Angabe von Vorerkrankungen ist nicht nur bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung, sondern auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein leidiges Thema. Besonders dann, wenn ein Versicherungsfall eintritt und die Versicherung auf Grund von eventuellen Vorerkrankungen, die beim Abschluss der Versicherung verschwiegen wurden, nicht zahlen will. Wenn der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, dann kann die Versicherung tatsächlich die Zahlung verweigern. Grundsätzlich ist es allerdings das Risiko der Versicherung, wenn Erkrankungen nicht ordnungsgemäß erfragt werden. Wenn zum Beispiel ein Mann im Beratungsgespräch vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter Zeugen Rückenschmerzen anführt, die bereits über Jahre behandelt wurden, der Versicherungsvertreter aber meint, er müsse diese Krankheit nicht auf dem Antragsformular notieren, weil es für die Versicherung nicht wesentlich sei, dann geht dies im Zweifel zu Lasten des Versicherers. Wenn später der Versicherungsfall eintritt und der Mann tatsächlich berufsunfähig wird, dann muss die Versicherung zahlen, da nicht der Versicherte dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass seine Rückenschmerzen im Antrag nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Siehe hierzu auch: Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, AZ 1 U 181/06
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