Ratgeber Reiserecht
Rückbestätigung beim Heimflug
Die Pflicht zur Rückbestätigung des Heimfluges bei Pauschalreisen ist einn heikles Thema. So ganz sicher ist es nicht, inwieweit Urlauber vor der Heimreise noch einmal beim Veranstalter nachfragen müssen, ob sich die Abflugzeiten geändert haben. Bisher war man immer der Auffassung, dass dem nicht so ist, denn Gerichte und Fachleute waren sich eigentlich darin einig, dass solche Verpflichtungen zur Rückbestätigung nur einem einzigen Ziel dienen: Die Flugzeuge der Reiseveranstalter möglichst optimal auszulasten. Entsprechende Klauseln in den Vertragsunterlagen galten bis zum jetztigen Zeitpunkt daher immer als unwirksam. Dass die noch gar nicht heißen msus belegte hetzt ein neueres Urteil. Ein Urlauber hatte es bei der Rückreise von der griechischen Insel Kos versäumt, sich den Rückflug vom Reiseveranstalter rückbestätigen zu lassen. Der Mann verpasste den Flug und gelangte erst mehr als eine Woche später nach Hause. Die Extra-Flugkosten und zusätzlichen Übernachtungskosten sollten nun vor Gericht eingeklagt und vom Veranstalter schließlich zurück erstattet werden. Doch die Richter gaben überraschenderweise dem Reiseveranstalter Recht. Ihrer Meinung nach bestand eine Pflicht zur Rückbestätigung des Heimfluges, die nur dann nicht gegriffen hätte, wenn der Reiseveranstalter nicht erreichbar ist oder dem Reisenden falsche Daten übermittelt. Dieser Fall zeigt es einmal mehr: Reiserechts-Entscheidungen werden in aller Regel einzelfallbezohen getroffen. Umso wichtiger ist es, sich von einem auf Reiserecht spezialisierten Fachanwalt vor Gericht vertreten zu lassen.
siehe: Urteil des Landgerichts Hannover, AZ: 1 S 19/08
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