Rechtstipps Reisen

Reklamationen sofort am Urlaubsort vorbringen

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Wenn im Urlaub einmal nicht alles so ist, wie es sein sollte und man sich entschieden hat, den Reiseveranstalter dafür in die Verantwortung zu nehmen, dann darf man sich vor allem keine formalen Fehler erlauben, um nicht bereits von Vornherein zu scheitern. Dazu gehört es beispielsweise, dass Reklamationen immer gleich sofort am Urlaubsort bei der Reiseleitung vorzubringen sind und darauf gedrängt wird, dass diese Abhilfe schafft. Ist das nicht möglich, dann erst kann man sich den Mangel schriftlich bestätigen lassen, um eventuell später gegen den Reiseveranstalter rechtlich vorzugehen.

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